Aufgeräumter Schreibtisch am Fenster mit Notizbuch, Mappe, Stift, Kaffeetasse und Grünpflanze

Was kostet eine medizinisch begleitete Gewichtsbehandlung? Selbstzahlung und Krankenkasse

Kurz gesagt

Medikamente, die zur Gewichtsregulierung verordnet werden, sind in der gesetzlichen Krankenversicherung in der Regel von der Erstattung ausgeschlossen. Sie werden deshalb auf Privatrezept verordnet und selbst bezahlt.

Bei Solean ist die Behandlung eine reine Selbstzahlerleistung. Eine Abrechnung über die gesetzliche Krankenkasse oder eine private Versicherung erfolgt nicht.

Gesetzliche Krankenversicherung

Das Sozialgesetzbuch schließt Arzneimittel, die überwiegend der Gewichtsregulierung dienen, von der Erstattung aus. Das gilt auch dann, wenn ärztlich eine Adipositas festgestellt wurde. Deshalb werden Medikamente zur Gewichtsregulierung in der Regel auf Privatrezept verordnet.

Anders ist es, wenn derselbe Wirkstoff für eine andere zugelassene Erkrankung verordnet wird, zum Beispiel für Typ-2-Diabetes. Dann gelten die üblichen Regeln. Ein Medikament ist aber nicht beliebig austauschbar: Was verordnet wird, hängt von der Diagnose ab.

Andere Bausteine der Adipositas-Behandlung, etwa Ernährungsprogramme, Bewegungsangebote oder unter bestimmten Voraussetzungen eine Operation, können dagegen von der Kasse unterstützt werden. Das betrifft nicht die Behandlung bei Solean.

Private Krankenversicherung

Private Versicherungen regeln das je nach Tarif unterschiedlich. Bei Solean spielt das keine Rolle: Die Behandlung wird nicht mit privaten Versicherungen abgerechnet, du zahlst sie selbst.

Wenn du selbst zahlst

Die Kosten hängen vom Wirkstoff, von der Dosis und von der Packungsgröße ab. Weil die Dosis in den ersten Monaten steigt, verändern sich oft auch die monatlichen Kosten. Rechne deshalb nicht nur mit dem Startpreis. Die Ärztin oder der Arzt entscheidet im Einzelfall.

Wichtig: Eine medikamentöse Gewichtsbehandlung ist meist auf längere Zeit angelegt. Plane realistisch, ob du die Kosten über Monate tragen kannst, bevor du beginnst.

Häufige Fragen

Hinweis

Dieser Artikel dient der Information und ersetzt keine ärztliche Beratung. Er ist keine Diagnose, keine Verordnung und kein Versprechen eines Ergebnisses.

Ob eine Behandlung für dich infrage kommt, klärst du über unseren medizinischen Fragebogen. Eine Ärztin oder ein Arzt prüft deine Angaben und entscheidet über die Verordnung. Bei schweren Nebenwirkungen steht dir jederzeit kostenfrei ein Arzt zur Verfügung.

Bei akuten oder starken Beschwerden wende dich an deine Hausarztpraxis, den ärztlichen Bereitschaftsdienst (116117) oder im Notfall an die 112.

Quellen und medizinische Prüfung

Grundlage ist § 34 Abs. 1 SGB V in Verbindung mit der Arzneimittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (Anlage II). Rechtsstand bitte vor Veröffentlichung prüfen. Keine Rechts- oder Steuerberatung.

  • § 34 Abs. 1 SGB V (Ausschluss von Arzneimitteln zur Gewichtsregulierung)
  • Arzneimittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses, Anlage II